Veröffentlicht am : 03 Februar 20214 minimale Lesezeit

Die Kfz-Versicherung ist eine Garantie, die Sie im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadens absichert. Verursacht Ihr Auto einen Schaden oder einen Unfall bei einem Dritten, egal ob Insasse oder nicht, kommt die Kfz-Versicherung für die entstandenen Kosten auf. Tatsächlich ist die Haftpflicht eine Pflicht für alle Versicherten und ist in jedem Vertrag jeder Kfz-Versicherung enthalten. Diese Klausel ermöglicht es Ihnen, im Falle eines Unfalls angemessen und vollständig entschädigt zu werden. Die Versicherung garantiert den Ersatz von Personen- und Sachschäden, die anderen bei einem Verkehrsunfall zugefügt werden. Die Hauptaufgabe der Versicherung ist der Schutz des Einzelnen und des Fahrers. Das Nichtvorhandensein einer Fahrzeugversicherung ist im Falle eines Unfalls eine strafbare Handlung. In der Tat dulden die Behörden keine Schäden, die von einem Fahrer verursacht werden, der keine Kfz-Versicherung hat. Die Fahrzeugversicherung muss für alle Arten von Kraftfahrzeugen gelten, auch für Oldtimer. Allerdings unterscheidet sich die Oldtimerversicherung mehr oder weniger von der modernen Autoversicherung.

FINDEN SIE HERAUS, WAS UNTER EINEM „SAMMLERAUTO“ ZU VERSTEHEN IST

Bevor wir uns mit dem Thema Sammlerauto-Versicherung beschäftigen, müssen wir wissen, was man unter einem Sammlerauto versteht. Die Definition der Versicherer ist nicht unbedingt identisch mit der der Straßenverkehrsordnung. Gesetzlich ist ein Sammlerauto definiert als ein altes Fahrzeug, das mehr als 30 Jahre alt ist, nicht mehr produziert wird und dessen Eigenschaften nicht verändert wurden. Nur diese Modelle können im Fahrzeugschein „Sammlerfahrzeug“ eingetragen werden. Am 1. Januar 2014 wurde ein Beschluss gefasst, der besagt, dass ein Fahrzeug als alt eingestuft wird, wenn es unter Beachtung bestimmter Kriterien von „historischem Interesse“ ist. Neben dem Alter, mehr als 30 Jahre alt, darf es nicht mehr in Produktion sein und muss sich im Originalzustand befinden. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihr Oldtimer nicht von der alle 5 Jahre vorgeschriebenen technischen Überprüfung befreit werden darf. Jeder Versicherer hat seine eigene Definition, was ein Oldtimer ist. Einige Versicherer verlassen sich auf den Fahrzeugschein mit der Angabe „Oldtimer“ und berücksichtigen Autos, die jünger als 30 Jahre sind, nicht; andere stufen sie nicht nach dem Alter des Fahrzeugs ein. Seine Seltenheit ist ein ausreichendes Kriterium, um ihn als Sammlerfahrzeug einzustufen. Fahrzeuge, die kaum 20 Jahre alt sind, werden in diese Kategorie eingestuft, weil sie in so geringen Stückzahlen produziert werden. Seien Sie sich bewusst, dass manche Versicherer eine Kopie der letzten technischen Überprüfung verlangen, andere wiederum verlangen, dass Sie ein anderes Fahrzeug besitzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website mascotte-assurances.fr.

DIE GARANTIEN UND VORTEILE EINER SAMMLERAUTOVERSICHERUNG

Für Oldtimer gibt es verschiedene Garantien. Eine Sammlerautoversicherung hat in der Regel ähnliche Hauptgarantien, wie sie für moderne Fahrzeuge angeboten werden: Eine Haftpflichtversicherung deckt nur die zivilrechtliche Haftung. Dann eine „Haftpflicht +“ oder „erweiterte Haftpflicht“ Versicherung, die je nach Versicherer mehrere und unterschiedliche Optionen garantiert, ob für Diebstahl, Feuer oder Glasbruch. Dann die All-Risk-Versicherung, das ist die spezielle Klausel in den Verträgen für Oldtimer. Die spezifischen Verträge und insbesondere die von Versicherern und Maklern angebotenen Verträge enthalten besondere Klauseln. Sehr oft erlegen sie dem Versicherten Bedingungen auf oder sehen Entschädigungen oder andere Leistungen vor. Zum Beispiel kann der Vertrag ein hohes Führerscheinalter, eine Altersbedingung für den Fahrer oder eine gute Erfolgsbilanz für den Versicherten verlangen. Einige Versicherer verlangen vom Fahrer, dass er ein Sachverständiger für das Fahrzeug ist und sich verpflichtet, im Falle eines Unfalls Schadenersatz zu leisten. Eine weitere Klausel erlaubt die Nutzung des Fahrzeugs für touristische Aktivitäten oder auf Rundkursen oder andere Aktivitäten, die nicht bereits in herkömmlichen Verträgen enthalten sind.