Der Bonus-Malus wird auch als Reduktions-/Malus-Koeffizient oder CRM bezeichnet. Diese Informationen erscheinen auf dem Informations- oder Kontoauszug und beeinflussen die Berechnung der Beitragshöhe zu jedem jährlichen Fälligkeitstermin. Aber was genau ist das?

BONUS-MALUS: WIE FUNKTIONIERT DAS?

Vom Bonus-Malus sind nur Land-Kraftfahrzeuge betroffen. Dennoch gibt es Ausnahmen. In der Tat sind 2- und 3-rädrige Fahrzeuge mit 11 kW Leistung, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte, Geräte für öffentliche Arbeiten und Forstwirtschaft, Fahrzeuge von allgemeinem Interesse und Sammlerfahrzeuge ausgeschlossen. Das Prinzip ist einfach. Zu jedem jährlichen Stichtag schickt Ihnen Ihre Versicherung einen Statusbericht an Ihre Adresse. Der Bonus-Malus gibt Ihnen Aufschluss über den zu zahlenden Beitrag: Ein Basis-CRM ist gleich 1. Wenn Sie zum ersten Mal eine Kfz-Versicherung abschließen, nimmt der Versicherer ein CRM = 1. Ein CRM kleiner als 1 entspricht einem reduzierten Beitrag. Wenn Sie nämlich keinen Unfall gemeldet haben, können Sie Ihren Koeffizienten mit 0,95 multiplizieren. In 13 Jahren können Sie also den maximalen Koeffizienten von 0,50 erreichen. Und ein CRM größer als 1 entspricht einem erhöhten Beitrag: Wenn Sie mehrere verschuldete Unfälle melden, wird der Koeffizient um 1,125 für einen teilweise verschuldeten Unfall und um 1,25 für einen vollständig verschuldeten Unfall erhöht.

ABER WIE WIRD DER BONUS-MALUS BERECHNET?

Um den Bonus zu berechnen, ziehen Sie einfach den Koeffizienten des Vorjahres um 0,05 ab. Beispiel: Für das Jahr N beträgt der Basiskoeffizient 0,95. Wenn es das ganze Jahr über keine Reklamationen gegeben hat, wird Ihr ZRM dann Bonus = 0,95 - 0,05 = 0,090 Im Falle eines Malus ist die Erhöhung nicht zu addieren, sondern zu multiplizieren. Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Sie haben zwei verschuldete Unfälle gehabt. Beim ersten hatten Sie einen Koeffizienten von 1,25 für das erste Jahr und 1,25 für das zweite Jahr. Dies macht Malus = 1 x 1,25 x 1,25 = 1,56 Die Obergrenze liegt jedoch bei 3,5 %, was einer Steigerung von 400 % gegenüber der Abfindung entspricht. Wenn Sie 2 Jahre nach dem Vorfall keinen verschuldeten Unfall gemeldet haben, werden Sie wieder zu Ihrem Abfahrtskoeffizienten zurückgesetzt: 1.

KÖNNEN WIR DEN BONUS-MALUS BEHALTEN?

Wenn Sie nämlich das Fahrzeug oder die Versicherung wechseln, behalten Sie Ihren Bonus-Malus, es sei denn, Sie haben im neuen Vertrag den Namen Ihres Kindes oder Ihres Ehepartners angegeben. Ja, wenn Sie eine neue Versicherung bei einem Konkurrenten abschließen, wird dieser Sie automatisch nach Ihrer Informationserklärung fragen. Und es wird den neuesten Koeffizienten verwenden, um die neue Prämie zu berechnen.